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LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 237/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 Abs 1 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Tragung der Kosten des Betriebsrats; Hinzuziehung einer Moderation zu einer Klausurtagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 40 Abs. 1
Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Kosten des Betriebsrats; Hinzuziehung einer Moderation zu einer Klausurtagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 6 BV 114/11
- LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 237/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 237/11
Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (Bundesarbeitsgericht 14. Juli 2010-7 ABR 80/08-AP Nr. 107 zu § 40 BetrVG 1972, Rn. 17). - LAG Hessen, 19.05.2011 - 9 TaBV 196/10
Kostenerstattung für eine Klausurtagung des Betriebsrates
Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 237/11
Im Anschluss an Hessisches LAG vom 19. Mai 2011 - 9 TaBV 196/10 (juris).